Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen

In Kapitel 1 des EBM sind unabhängig von der Arztgruppenbezeichnung berechnungsfähige Gebührenordnungspositionen (GOP) verzeichnet, von denen einige für Hautärzte relevant sind. Die Auswertung der Abrechnungen von Hautärzten zeigt, dass einige berechnungsfähige Positionen dieses Kapitels häufig nicht beachtet werden oder dass deren Abrechnungsmodalitäten nicht bekannt sind.

 


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