Bei Privatliquidation und im EBM gilt „Je Sitzung“ ubiquitär

Bei der Liquidation von IGeL ist die Abrechnungsbegrenzung „je Sitzung“ ebenso zu beachten wie bei Rechnungslegungen für Privatversicherte. Auch im EBM sind die Abrechnungsmöglichkeiten zahlreicher Gebührenordnungspositionen (GOP) durch den Terminus „je Sitzung“ begrenzt.


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