Dermatologie: Erbringung und Berechnung von Speziallaborleistungen

In Hautarztpraxen können bei individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) Speziallaborleistungen indiziert sein. Die Abrechnung von Speziallaborleistungen der Abschnitte M3 und M4 der GOÄ ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.


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