Eckpunkte zur EBM-Reform für Hautärzte

Der Bewertungsausschuss hatte die Vorgabe, die Bewertungen der Leistungen auf aktueller betriebswirtschaftlicher Basis vorzunehmen und dabei insbesondere die Bewertungen der Leistungen mit einem hohen technischen Leistungsanteil zu aktualisieren sowie die Gesprächsleistungen anzupassen.


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