GKV-Obergrenzen erreicht, dann IGeL?

In allen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ist die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen durch Regelleistungsvolumina, durch Praxisbudgets und so weiter begrenzt. Somit ist es nachvollziehbar, dass wenig Neigung besteht, beim Erreichen von Obergrenzen zusätzliche Leistungen zu erbringen, für die keine Vergütung gewährt wird. Aber: Ein Ausweichen auf eine Liquidation als IGeL ist nicht statthaft.


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