Häufige Probleme bei IGeL-Behandlungen

Jede Ärztin bzw. jeder Arzt behandelt Privat­versicherte, bei denen die Erstellung der Liquidation nach denselben Regeln vorzunehmen ist wie bei Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Werden die verbindlichen Vorgaben bei der Erbringung und Liquidation von IGeL nicht beachtet, ergeben sich für die Zahlungspflichtigen unter Umständen Argumente, die Begleichung von IGeL-­Rechnungen zu verweigern.


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