Minimaleingriffe: EBM-Ziffern 02300 und 10340

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird unter einer Operation in der Regel ­verstanden, dass eine Ärztin oder ein Arzt mit einem mehr oder minder großen Schnitt Körpergewebe eröffnet. Bei der Anamneseerhebung geben Patientinnen und Patienten bei der Frage nach durchgeführten Operationen in der Regel „Blinddarm­operation“ oder „Gebärmutterentfernung“ und so weiter an. Aber: Als vertragsärztliche Leistungen sind nach dem EBM auch Minimaleingriffe als ­Operationen berechnungsfähig.


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