Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt nicht immer erforderlich

In den Leistungsbeschreibungen zahlreicher Gebührenordnungspositionen (GOP) ist festgelegt, ob ein nicht persönlicher (= mittelbarer) oder persönlicher (= unmittelbarer) Arzt-Patienten-Kontakt (APK) Abrechnungsvoraussetzung ist.


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