Ist die Behandlung „medizinisch notwendig“? Wer bestimmt das?

Insbesondere bei neuartigen oder kontro­vers diskutierten Behandlungsverfahren lehnen Privatversicherungen (PKV) die Erstattung ab, weil deren medizinische Notwendigkeit nicht ersichtlich oder eine „wissenschaftliche Anerkennung“ nicht gegeben sei.


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