DiGA und ePA bei privat versicherten Patientinnen
Bei privat versicherten Patientinnen ist die Verordnungsfähigkeit von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) nicht so wie im EBM klar geregelt, ebenso nicht die Vergütung. Gleiches gilt für das Befüllen der elektronischen Patientenakte (ePA).
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