Gynäkologie: Immer vollständigen ICD-10-Code angeben
Die festgestellten Erkrankungen sind in den Quartalsabrechnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach dem ICD-10 zu codieren. Bei Überweisungen, bei Krankenhauseinweisungen sowie in Arztbriefen und in der eigenen Dokumentation können die Diagnosen auch im Klartext angegeben werden. Bei Codierungen nach dem ICD-10 sind
Zusatzkennzeichen anzugeben.
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