Mehrfachabrechnung von Früherkennungsuntersuchungen
Früherkennungsuntersuchungen werden außerhalb der Gesamtvergütung und ohne Mengenbegrenzung vergütet. Diese Sonderregelung legt nahe, dass die korrekte Abrechnung von Früherkennungsuntersuchungen penibel geprüft wird. Für Frauenärzte betrifft das v. a. die Schwangerenbetreuung nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 01770 und die Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen nach der GOP 01760.
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