Gynäkologie: OP gemäß EBM – auch Miniatureingriffe abrechnen
Ist im alltäglichen Sprachgebrauch von einer Operation die Rede, wird darunter meist verstanden, dass ein Arzt mit einem mehr oder minder großen Schnitt Körpergewebe eröffnet. Grundsätzlich verhält sich das in der gynäkologischen Praxis nicht anders, wenn Patientinnen bei der Anamneseerhebung nach bereits durchgeführten Operationen gefragt werden und dann beispielsweise angeben „Blinddarmoperation“ oder „Brustoperation“. Im EBM ist die Definition für Operationen dagegen deutlich weiter gefasst.
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