Alternativmedizin mit wenig Aufwand: Eigenblutbehandlung

Die „klassische“ Eigenbluttherapie ist eine alternative Behandlungsmethode, die mit wenig Aufwand in der dermatologischen Praxis durchführbar ist.

 

Das Interesse von Patienten an alternativen Heilmethoden ist sehr groß. So zeigte 2015 eine Umfrage, dass mehr als zwei Drittel auf Tabletten und Schulmedizin verzichten würden, wenn es alternative Möglichkeiten gäbe, und finden, dass alternative Heilbehandlungen in der medizinischen Versorgung eine größere Rolle spielen sollten. Dermatologen, welche auch alternative Heilbehandlungen durchführen, sind inzwischen nicht mehr selten. 

Wichtig: 

  • Viele Patienten sind an „klassischer“ ­Eigenbluttherapie interessiert.
  • Sie ist in der Praxis leicht zu etablieren.
  • Die Abrechnung erfolgt mit Nr. 284 GOÄ, ggf. mit zusätzlich Nr. 261 GOÄ analog. 

Relativ geringer Aufwand

Zwar sind Eigenblutbehandlungen in der Praxis wenig aufwendig. Allerdings erfordert es Eigeninitiative und anscheinend auch etwas Glück, Fortbildungen für Ärzte speziell zur „klassischen“ Eigenbluttherapie zu finden. Diese ist nicht mit der „Eigenbluttherapie“ mit PRP zu verwechseln, die durch den Fußballer Christiano Ronaldo gerade sehr populär ist (und auch zur Faltenbehandlung angewandt wird).

Bei der nativen („klassischen“) Eigenbluttherapie wird eine geringe Menge Blut (0,2 bis 10 ml) venös entnommen und intramuskulär oder subkutan zurückgespritzt. Häufig werden vor der Reinjektion homöopathische Medikamente zugegeben. Für diese Therapie brauchen Ärzte, die sie bei ihren Patienten anwenden, weder eine Erlaubnis nach dem Arzneimittelgesetz, noch besteht eine Meldepflicht nach dem Transfusionsgesetz.

Indikationen in der dermatologischen Praxis sind z. B. Allergien (insbesondere die supportive Behandlung bei „Heuschnupfen“), Neurodermitis, Akne und rezidivierende (auch virale) Infekte. Deutliche Besserungen der Beschwerden werden oft schon nach wenigen Injektionen beobachtet. Meist sind für einen anhaltenden Erfolg fünf bis zehn Sitzungen in einer Frequenz von ein- bis dreimal wöchentlich erforderlich. Die Injektionsintervalle werden dem Krankheitsbild und der Verträglichkeit angepasst. Bei Langzeitkuren erfolgen die Behandlungen oft einmal wöchentlich.

Abrechnung

Die GOÄ sieht für die Eigenbluttherapie die Nr. 284 vor: Eigenbluteinspritzung einschließlich Blutabnahme, 90 Punkte, 1,0-fach: 5,25 Euro, 2,3-fach: 12,07 Euro. Dadurch sind die Blutentnahme und die Reinjektion abgegolten. Wird das entnommene Eigenblut vor der Reinjektion behandelt, zum Beispiel durch Zusatz homöopathischer Medikamente, kann entweder Nr. 284 GOÄ mit einem höheren Faktor berechnet werden oder alternativ Nr. 261 GOÄ analog (Einbringung von Arzneimitteln..., 30 Punkte, 2,3-fach: 4,02 Euro) zusätzlich berechnet werden.

Bereits die Beratung zur Eigenbluttherapie ist eine IGeL. Erfolgt sie über eine Dauer von mindestens zehn Minuten und nicht schon in derselben Sitzung mit einer Behandlung, kann Nr. 3 GOÄ (eingehende Beratung, 1,0-fach: 8,74 Euro, 2,3-fach: 20,11 Euro) berechnet werden. Bei kürzerer Beratungsdauer ist neben der Nr. 284 GOÄ nur die Nr. 1 GOÄ berechenbar und ggf. eine symptombezogene Untersuchung nach Nr. 5 GOÄ, welche auch neben der Nr. 3 GOÄ berechenbar ist.

Erfolgen bei Folgebehandlungen symptombezogene Untersuchungen und Beratungen des Patienten, können als Alternative bei Folgebehandlungen noch innerhalb desselben Behandlungsfalles (der Monatsfrist bei gleichbleibender Diagnose) auch die Nrn. 1 und 5 der GOÄ anstelle der Nr. 284 GOÄ berechnet werden. Bei Ansatz der Nr. 261 analog zusätzlich zu Nr. 284 ist das Honorar aber etwas höher.

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