Durchführung
Bei der Eigenbluttherapie wird entnommenes Venenblut entweder direkt oder nach Aufbereitung i.m. oder s.c. appliziert, größere Mengen auch i.v. In der Regel werden zunächst geringere Mengen Blut zurückinjiziert, ansteigend von etwa 0,2 bis 2,0 ml. Bei der Behandlung chronischer Erkrankungen umfasst eine Therapieserie in der Regel fünf bis zehn Injektionen, ein- bis zweimal wöchentlich. In Hautarztpraxen wird die Eigenbluttherapie hauptsächlich bei chronischen Erkrankungen wie Psoriasis, Urtikaria, Allergien, Herpes usw. eingesetzt. Erfolge werden oft schon nach wenigen Injektionen beobachtet.
Wichtig |
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Eigenbluttherapie bei Psoriasis
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Zur Aufbereitung werden dem Eigenblut zum Beispiel homöopathische Mittel zugesetzt, verbreitet ist desgleichen eine Anreicherung mit Sauerstoff/Ozon. Bei der Ozon-Eigenbluttherapie wird eine größere Blutmenge (etwa 200 ml) in einer Vakuumflasche mit Ozon-/Sauerstoffgemisch versetzt und reinfundiert. Die Ozon-Eigenbluttherapie soll besonders gute Therapieerfolge bei Allergien, aber auch bei Psoriasis bewirken.
Nebenwirkungen
Nach der Injektion kann es zu Reaktionen wie Kopfschmerzen, Schwindel und vor allem Fieber kommen. Den Patienten muss verdeutlicht werden, dass dies eine normale und erwünschte Reaktion auf das injizierte Eigenblut ist.
Eigenbluttherapie als IGeL
Bei GKV-Versicherten ist die Eigenbluttherapie als IGeL zu liquidieren. Auch bei Privatversicherten erstatten nicht alle Kostenträger eine Eigenbluttherapie, und meist ist die Erstattung begrenzt auf die Behandlung mit unverändertem Eigenblut. Bei homöopathischer Aufbereitung oder bei der Ozon-Eigenbluttherapie sollten Sie deswegen auch bei Privatpatienten vor der Behandlung die Kostenfrage erörtern. Die Patienten sollten bei ihrer privaten Krankenversicherung nachfragen, ob diese die Kosten erstattet. Ist die Erstattung nicht geklärt, empfiehlt es sich auch bei Privatpatienten, vorab einen schriftlichen Behandlungsvertrag zu schließen.
Liquidation
Die GOÄ beinhaltet eine eigenständige Position für Eigenblutbehandlungen. Die einfache Behandlung einschließlich der Blutabnahme ist nach Nummer 284 der GOÄ abzurechnen.
Bei der Ozon-Eigenbluttherapie kann die Blutentnahme (mindestens 200 ml) nach Nummer 285 GOÄ abgerechnet werden, die Anreicherung mit Sauerstoff anlog nach Nummer 261 GOÄ. Für die Reinfusion ist die Nummer 286 GOÄ zu berechnen (bei mindestens 200 ml Eigenblut).
Bei homöopathischen Eigenblutbehandlungen können die Kosten für die zugesetzten Homöopathika gesondert berechnet werden. Bei der Ozon-Eigenbluttherapie sind die verwendeten Materialien wie Vakuumflaschen, Infusionsbesteck usw. als Auslagenersatzgemäß § 10 GOÄ berechnungsfähig.