Die Behandlung von Alopezien

Auch wenn „Glatze“ – nicht zuletzt wegen einiger bekannter Glatzenträger aus Film und Fernsehen – heute relativ en vogue ist, nicht jeder hat einen markanten Kopf wie Bruce Willis und trachtet nach Abhilfe, wenn es oben „kahl“ wird. Die Behandlung von Alopezien kann ein interessanter Aspekt für das IGeL-Angebot der Hautarztpraxis sein.

Wichtig
  • Alle Verordnungen von Mitteln zur Glatzenbehandlung nur auf Privatrezept
  • Beratung: Nr.1 GOÄ, 10,72 Euro (2,3-fach)
  • Untersuchung: Nr.7 GOÄ, 21,45 Euro
    (2-3-fach)
  • Lokalanästhesie: Nr.491 GOÄ, 16,22 Euro (2,3-fach), u.U. mehrfach berechnungs­fähig bei Entnahme aus mehreren Arealen
  • Transplantation: Nr. 2385 GOÄ, 160,87 Euro (2.3-fach), 244,81 Euro (3,5-fach), 2385 u.U. je Areal berechnungsfähig
  • Zirkulärer Kopfverband: Nr. 204 GOÄ, 12,74 Euro (2,3-fach)
  • Nachuntersuchung: Nr. 5 GOÄ, 10,72 Euro (2,3-fach)

Dermatologen werden regelmäßig wegen diametralen IGeL als Wunschleistungen konsultiert: Der Entfernung von störendem Haarwuchs und – genau gegenteilig – der Behandlung von Haarausfall und Glatzenbildung. Während kosmetische Epilationen bereits in vielen Hautarztpraxen etabliert sind, führt die Behandlung von Alopezien eher ein Nischendasein und das, obwohl die Mehrzahl der Betroffenen – fast ausschließlich Männer – nach wie vor die Ausbildung einer Glatze als Makel empfinden. 

Behandlung

Bei mäßig ausgeprägter Glatzenbildung kann eine medikamentöse Behandlung erwogen werden. Populär ist seit einigen Jahren das auch zur Behandlung der Prostatahyperplasie eingesetzte Finasterid, entsprechende Mittel sind aber zur Behandlung des Haarausfalls unbedingt nur auf Privatrezept zu verordnen, ebenso lokal aufzutragende rezeptpflichtige Externa.

Die effektivste Behandlung von Glatzen gewährleisten Haartransplantationen mittels Übertragung haartragender Hautareale. An den Schläfen und im Nacken bleibt auch bei der Ausbildung einer Glatze der Haarwuchs deutlich länger erhalten. Übertragungen von diesem Haarkranz sind am ehesten erfolgversprechend. Aber: Vor einer geplanten Eigenhaartransplantation ist unbedingt ein detaillierter Behandlungsvertrag zu schließen, in dem neben den voraussichtlichen Kosten auch auf den zu erwartenden Erfolg der Behandlung hinzuweisen ist, da häufig die Erwartung besteht, dass nach der Transplantation das Vollbild eines dichten Haarwuchses resultiert.

Transplantation

In der Regel werden kleine Hautpartikel mit ein bis drei Haarfolikeln aus behaarten Arealen in Lokalanästhesie zur Übertragung entnommen. Die übertragenen Haare sollten möglichst lang sein, da sich damit die als unangenehm sichtbaren Transplantationsstellen besser bedecken lassen. Die Ausführung setzt spezifische Erfahrungen voraus, Informationen hierzu finden sich auch im Internet unter www.verband-deutscher-haarchirurgen.de.

Zur Verhinderung von Schwellungen empfiehlt sich die Auflage von Kühlkissen, wobei aber darauf zu achten ist, dass die Kühlwirkung nur moderat ist, da eine zu starke Kühlwirkung nachteilig für die Einheilung der Transplantate ist. Die Kopfhaut ist stark durchblutet, durch die Transplantation bilden sich leicht Hämatome.

Um das störende Absinken der Hämatome über die Stirn zu verhindern, können am Haaransatz elastische Pflaster als Druckverband angelegt werden. Die Patienten sollten aufgeklärt werden, dass erst nach etwa sechs Monaten mit einem Haarwuchs von ungefähr drei Zentimetern zu rechnen ist. Zu empfehlen ist, die behandelten Stellen vor und nach der Transplantation fotographisch zu dokumentieren.

Da in der GOÄ für kosmetische Haartransplantationen keine eigens berechnungsfähigen Positionen verzeichnet sind, kann die Berechnung nur mit Analogabgriffen erfolgen, in der Regel mit Abrechnung der GOÄ-Position 2385: Transplantation eines haartragenden Hautimplantats, 1200 Punkte, 160,87 Euro 2,3-fach, bei großflächigeren Transplantationen kann mit der Begründung „ausgedehnte Transplantation" auch der Faktor 3,5-fach angesetzt werden, mit einer Abdingung auch ein noch höherer Faktor.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung