Eine Option zur Faltenbehandlung: Mesotherapie

Von den vielen Möglichkeiten der ästhetischen Medizin, Falten zu behandeln, nimmt die Mesotherapie insofern eine

Sonderrolle ein, als dass sie Elemente der Neuraltherapie, der Akupunktur und der Reflexzonenbehandlung, aber auch

die Anwendung von Hyaluronsäure in sich vereint.

Bei der Mesotherapie zur Faltenbehandlung erfolgen Injektionen kleinster Mengen einer Wirkstoffmischung, z. B. aus Vitaminen, Mineralien, Lidocain, Aminosäuren, unvernetzter Hyaluronsäure und anderer Substanzen entlang der Falten und in die Oberfläche des zu behandelnden Areals. Eine Anästhesie ist meist nicht erforderlich. Ggf. wird aber eine anästhesierende Creme aufgetragen. Mesotherapie zielt auf die mittlere Hautschicht mit ihrem hohen Anteil an Bindegewebe. Zur Anwendung kommt sie sowohl allein als auch in Kombination mit etwa der Mikrodermabrasion oder dem chemischen Peeling. Weitere Indikationen sind Cellulite, Narben, die Stimulation von Haarwurzeln und chronische Wunden.

Wichtig: 

  • Medizinische und wirtschaftliche Aufklärung (Behandlungsvertrag).
  • Behandlungsvertrag auch bei ­Privatpatienten!
  • Eine nach der GOÄ spezifizierte Rechnung ist erforderlich. 

Für den Hautarzt, der schon Erfahrungen in Akupunktur oder Neuraltherapie hat, ist die Mesotherapie besonders leicht zu erlernen. Im Grunde reichen zum Erlernen eine geschickte Hand und Interesse. Die Injektion kann mit konventionellen dünnen Nadeln erfolgen, aber auch mit einer speziellen „Mesopistole“.

Die Wirksamkeit beruht vor allem auf einer Verstärkung der Mikrozirkulation, der Regulierung des neurovegetativen Systems und lokaler Immunmodulation. Prinzip ist somit nicht ein Auffüllen der Falten, sondern eine Revitalisierung der Haut. Mesotherapie eignet sich weniger für tiefe Falten, ermöglicht aber die Behandlung auch dort, wo die Haut sehr dünn ist. Es bietet sich daher an, tiefe Falten, z. B. in der Nasolabialregion, durch Hyaluronunterspritzung zu behandeln und das z. B. im Augenbereich mit Mesotherapie zu kombinieren. 

Gängig sind Behandlungen von drei Sitzungen im Abstand einer Woche, dann zwei Erhaltungstherapien im Jahr.

Als Kontraindikationen der Mesotherapie gelten z. B. Gerinnungsstörungen, Allergien gegen die Wirkstoffe und (mit Einschränkungen) Schwangerschaft. Komplikationen wie Hämatome, Infektionen und Pigmentstörungen sind sehr selten. Trotzdem sollte die Aufklärung, wie generell bei komplementärmedizinischen Methoden und nicht krankheitsbedingten Behandlungen, besonders gründlich erfolgen.

Neben der medizinischen Aufklärung ist, wie bei anderen IGeLn auch, wirtschaftlich aufzuklären (IGeL-Behandlungsvertrag). In gleicher oder ähnlicher Form sollte das auch bei privat versicherten Patienten erfolgen, denn weder PKV noch Beihilfe sind für rein ästhetisch indizierte Behandlungen erstattungspflichtig.

Abrechnung

Auch wenn die Patienten in der Regel nur der Endpreis der Behandlung interessiert, müssen Sie eine nach der GOÄ spezifizierte Rechnung erstellen. Ansetzbar sind z. B. Beratungsleistungen (Nr. 3 oder Nr. 1 GOÄ) und eventuell speziell zur Durchführung der Mesotherapie notwendige Untersuchungen (z. B. Nr. 750 oder Nr. 5 GOÄ) mit den entsprechenden Injektionsziffern der GOÄ. Hinzu kommen die Medikamentenkosten und Verbrauchsmaterial nach § 10 der GOÄ. Die Anwendung der Nr. 252 GOÄ je Injektion führt aber möglicherweise zu nicht angemessenen Honoraren. Gebräuchlich ist deshalb die „Abregelung“ durch Beschränkung der Anzahl in der Abrechnung. Aber auch der Ansatz völlig anderer Gebührenpositionen ist gewöhnlich problemlos, denn kein Kostenträger prüft die Rechnung. Im Endpreis sollte man sich an gängigen „Marktpreisen“ orientieren. Abhängig vom Ausmaß der Behandlung sind Endpreise von etwa 60 Euro (Augenbereich) bis 200 Euro zu beobachten.  

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