Psoriasis

Mit der Diagnose Psoriasis ergibt sich in der Regel ein intensiver Behandlungsbedarf. Die Abrechnungsmöglichkeiten nach dem EBM sind begrenzt.

In Mitteleuropa sind etwa zwei bis drei Prozent der Bevölkerung von Schuppenflechte betroffen, das bedeutet für Deutschland mehr als eine Million potenzielle Psoriasis-Patienten. Doch spezielle Leistungspositionen für die Betreuung und Behandlung von Psoriasis-Patienten finden sich im Kapitel 10 des EBM (hautärztliche Leistungen) nicht.


Wichtig

Psoriasis

  • Beratungen und Untersuchungen sind mit der Berechnung einer Grundpauschale nach den Nummern 10210 bis 10212 abgegolten.
  • Werden offene Wunden behandelt, kann die Nummer 10330 (mindestens 5 Arzt-Patienten-Kontakte) abgerechnet werden, bei mindestens 3 Kontakten die Nummer 02310.
  • Bei psychischen Veränderungen sind die Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung nach den Nummern 35100 und 35110 berechnungsfähig. Dann muss der Leistungsinhalt exakt dokumentiert werden: somatische und psychosomatische Diagnose(n) müssen angeben werden. 

Betreuung und Behandlung

Bei den Betroffenen verursacht die Psoriasis sichtbare Hautveränderungen, unter denen die Patienten häufig mehr leiden als unter dem Juckreiz und der Schuppenbildung. Psoriasis-Patienten suchen die Hautarztpraxis häufiger auf als andere Patienten, wobei es bei den Kontakten in der Regel bei Beratungen und Untersuchungen der Haut bleibt. Für den Hautarzt gibt es keine besonderen Berechnungsmöglichkeiten für die üblicherweise bei Psoriasis-Patienten durchgeführten Untersuchungen und Beratungen. Diese sind mit der Berechnung einer Grundpauschale nach den Nummern 10210 bis 10212 abgegolten. Berechnungsmöglichkeitenfür besondere Leistungen ergeben sich nur in speziellen Fällen.

Spezielle Fälle bei Psoriasis

Bei schweren Fällen von Psoriasis kann es durch Kratzen zu offenen Wunden der Haut kommen, deren Behandlung der Hautarzt nach Nummer 10330 EBM (272 Punkte; 27,20 Euro) abrechnen kann, wenn mindestens fünf persönliche Arzt-Patienten-Kontakte im Quartal stattfinden (Hinweis: Seit dem 1. Oktober 2013 beträgt der Punktwert im EBM 10 Cent).

Problematisch ist, dass mit der Berechnung der Nummer 10330 die Budgetgrenzen der Praxis (Regelleistungsvolumen oder individuelle Praxisbudgets) schnell überschritten und die überschüssig abgerechneten Punktzahlen nur mit dem Restpunktwert vergütet werden. Dennoch sollten auch bei Psoriasis-Patienten alle erbrachten Leistungen abgerechnet werden: Denn es kann nicht vorausgesehen werden, ob die KVen in absehbarer Zeit Individualbudgets einführen, bei deren Berechnung in der Regel auf die in Vorjahresquartalen angeforderten Punktzahlen zurückgegriffen wird. Vier KVen (Rheinland-Pfalz,Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein) sind diesen Weg bereits gegangen.

Werden offene Wunden behandelt und kommt es nur zu drei persönlichen Arzt-Patienten-Kontakten im Quartal, kann dafür die Nummer 02310 EBM abgerechnet werden (205 Punkte; 20,50 Euro). Bei einem Patienten kann in einem Quartal entweder nur die Nummer 02310 oder nur die Nummer 10330 abgerechnet werden.

Psychosomatik

Patienten mit Psoriasis sind durch die entstellenden Rötungen und Schuppungen der Haut häufig psychisch alteriert. Mehr als die Hälfte der niedergelassenen Hautärzte hat eine Genehmigung zur Abrechnung von Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung nach den Nummern 35100 und 35110. Bei Wechselwirkungen zwischen der somatischen Erkrankung Psoriasis und psychosomatischen Erscheinungen sind diese Positionen berechnungsfähig. Wichtig ist, dass dabei entsprechende Diagnosen (ICD-10) angegeben werden, für die somatische und für die psychosomatische Erkrankung. Ansonsten droht beieiner Abrechnungsprüfung die Streichung dieser Leistungen.

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