Psoriasis

Bereits Hippokrates beschrieb eine schuppende Hauterkrankung, Galenus führte dafür circa 200 nach Christus die ­Bezeichnung Psoriasis ein. Psoriasis ist eine der am häufigsten diagnostizierten Haukrankheiten, die Behandlung ist langwierig und intensiv. Die Abrechnungsmöglichkeiten nach dem EBM sind jedoch begrenzt.

Diagnostik

Bei Verdacht auf Psoriasis sind die üblichen Basisuntersuchungen mit der Berechnung einer der Grundpauschalen 10210 bis 10212 abgegolten, auch wenn – was bei Patienten mit Psoriasis regelmäßig der Fall ist – der Hautarzt von demselben Patienten mehrmals in demselben Quartal in Anspruch genommen wird.

Wichtig 

  • Abklärende Allergiediagnostik mit 30110, 30111, 32426 und 32427 EBM.
  • Behandlung mit PUVA: 30430 und 30431.
  • Behandlung mit Balneofototherapie: 10350.
  • Psychosomatik 35100 und 35110. ­ICD-10-F-Diagnose zusätzlich angeben!

Zum Ausschluss einer Allergie können die Komplexpositionen 30110 und 30111 erbracht werden, zusätzlich kann die Bestimmung des Gesamt-IgE nach 32426 EBM (4,60 Euro) erwogen werden, zur Differenzierung die Untersuchung auf allergenspezifische Immunglobuline nach 32427 EBM (7,10 Euro). Die Berechnung der der 32427 setzt das Vorliegen der Ergebnisse vorangegangener Haut- oder Provokationstests voraus, ausgenommen bei Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Je Quartal und Patient sind die Positionen 32426 und 32427 zusammen bis zum Höchstwert von 65,00 Euro berechnungsfähig, bei Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr mit Begründung bis 110,00 Euro. Aber: Mit der Abrechnung von Provokationstests (30121,30122 und 30123 EBM) oder von Leistungen des Spezial­labors (Kapitel 32.3 EBM) und somit der Positionen 32426 und 32427 entfällt in den entsprechenden Fällen die Pauschale 10220 für die hautärztliche Grundversorgung (PFG*/ 18 Punkte) und der Zuschlag 10222 zur PFG (5 Punkte). Hinweis: Sind die Ergebnisse der entsprechenden Untersuchungen bei Verdacht auf das Vorliegen oder zum Ausschluss einer Allergie negativ, sind die dafür anzugebenden ICD-10-Codes mit dem Zusatz V oder A anzugeben, zum Beispiel zum Ausschluss einer allergischen Kontaktdermatitis mit L23.0A, L23.1A, L23.2A usw.   

Behandlung

Da die Behandlung der Psoriasis überwiegend mit Externa erfolgt, bleibt dem Hautarzt die undankbare Aufgabe, die zahlreichen nicht extra berechnungsfähigen Verschreibungen vorzunehmen. Fast alle Hautärzte behandeln „Psoriatiker“ mittels Fototherapie mit optimiertem UV-Spektrum (30430 EBM), zumeist mit dem Zuschlag 30431 für die Durchführung als PUVA. Zum 1.10.2010 wurde die Balneo-Fototherapie mit Nummer 10350 (398 Punkte/41,91 Euro) in den EBM aufgenommen (KV-Genehmigung erforderlich). Die Balneo-Fototherapie ist in einem Zyklus bis zu 35-mal ansetzbar, ein Folgezyklus ist nach Abschluss eines Zyklus nach sechs Monaten möglich. Erwogen werden kann das Erbringen der Balneo-Fototherapie in Apparate­gemeinschaften, bei der Durchführung muss eine Hautarzt anwesend sein. Die Berechnung der 10350 schließt die PFG aus.Bei einer mit Juckreiz verbundenen Psoriasis kann es zu offenen Wunden kommen, deren Behandlung bei mindestens drei persönlichen Arztkontakten im Quartal mit 02310 EBM abgerechnet werden kann, bei fünf Kontakten mit 10330, aber nicht neben 02310 bei demselben Patienten.

Patienten mit Psoriasis, die außerdem weitere schwerwiegende Erkrankungen wie Diabetes, koronare Herzerkrankung usw. haben, gaben auf Befragen an, dass sie wegen der Hautveränderungen am meisten unter der Psoriasis leiden würden, mit den entsprechenden psychischen Auswirkungen. Hautärzte mit Genehmigung zur Abrechnung der 35100 und 35110 (Psychosomatik) werden diese Leistungen bei Patienten mit Psoriatis regelmäßig erbringen. Anzugeben ist dann immer zusätzlich eine entsprechende psychosomatische Diagnose (ICD-10 F00 bis F99), zum Beispiel F32.9 bei Depressionen.

* Pauschale für fachärztliche Grundversorgung

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung