Wann ist eine Operation eine Operation im Sinne des EBM?

Der EBM legt den Begriff „Operation“ weiträumig aus: Auch kleine und kleinste Eröffnungen der Haut oder Schleimhaut – egal mit welcher Methode – sind als Operation berechnungsfähig. Ausgenommen sind nur Punktionen.

Operation: Definition im EBM

Im EBM heißt es unter 4.3.7 der Allgemeinen Bestimmungen: „Operative Eingriffe setzen die Eröffnung von Haut und/oder Schleimhaut oder eine primäre Wundversorgung voraus, soweit in den Leistungsbeschreibungen nichts anderes angegeben ist. Punktionen mit Nadeln, Kanülen und Biopsienadeln fallen nicht unter die Definition eines operativen Eingriffs.“

Injektionen, Blutabnahmen oder Punktionen sind also keine Operation im Sinne des EBM. Für Punktionen gibt es die eigenständigen Positionen 02340 bis 02343, Injektionen und Blutabnahmen sind mit den Grundpauschalen 10210 bis 10212 abgegolten. Im Umkehrschluss bedeutet das: Alle anderen Eröffnungen von Haut oder Schleimhaut sind im Sinne des EBM operative Eingriffe. 

Zur Berechnung kleinster operativer Eingriffe steht allen Arztgruppen die Nr. 02300 EBM zur Verfügung. Hautärzte können die 10340 (57 Punkte/6,00 Euro), aber auch die 02300 (ebenfalls 6,00 Euro) abrechnen.

Wichtig 

  • Jede Eröffnung von Haut oder Schleimhaut ist mit 02300 oder 10340 EBM berechnungsfähig.
  • Ausgenommen sind nur Hauteröffnungen bei Injektionen, Blutabnahmen und Punktionen.
  • Auch Hauteröffnungen mittels nekrotisierender Methoden sind mit 02300 oder 10340 EBM berechnungsfähig.

Wann 10340 bzw. 02300?

Die Voraussetzung zur Berechnung der 10340 oder 02300 ist „ein operativer Eingriff mit einer Dauer von bis zu fünf Minuten“. In der Definition „bis zu einer Dauer von fünf Minuten“ sind auch sekundenschnelle Haut-/Schleimhauteröffnungen eingeschlossen. Beispiele: Eröffnung einer Aknepustel mit einer Lanzette, Stichinzision eines (kleinen) Hämatoms, Ritzen von Milien oder Grießkörnern, Inzision einer Brandblase usw. 

Nachteil: 10340 bzw. 02300 sind – außer bei der Entfernung von Zellnävi und der Behandlung von mehreren offenen Wunden, dann bis zu fünfmal an einem Tag – nur einmal pro Tag berechnungsfähig, also auch dann nur einmal, wenn in einer Sitzung mehrere Grießkörner geritzt oder mehrere Aknepusteln eröffnet werden. Von den EBM-Positionen 02300 bis 02302 und 10340 bis 10342 für kleinchirurgische Eingriffe kann bei demselben Patienten jeweils nur eine Position an demselben Behandlungstag abgerechnet werden.

Problem: nicht-chirurgische ­Haut­eröffnungen

Teilweise kontroverse Auffassungen bestehen hinsichtlich der Berechnungsmöglichkeiten von Haut- oder Schleimhauteröffnungen mittels Methoden wie Kryotherapie oder dem Auftragen nekrotisierender Mittel. Kommt es zu einer Eröffnung von Haut oder Schleimhaut, sind auch bei diesen Behandlungsmethoden die 10340 oder 02300 berechnungsfähig. Einige KVen haben eine davon abweichende Auffassung vertreten. Bei Rückfragen sollten betroffene Ärzte darauf verweisen, dass die Definition operativer Eingriffe im EBM unter 4.3.7 der Allgemeinen Bestimmungen offen lässt, mit welcher Technik die Hauteröffnungen erfolgen und dass eine Festlegung auf Eröffnungen mittels Skalpell oder Schere nicht verlangt wird.    

Fazit

Jede Eröffnung von Haut oder Schleimhaut, außer den Eröffnungen bei Injektionen, Blutabnahmen und Punktionen, ist mit der Position 10340 oder 02300 berechnungsfähig. 

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