Grenzen der GKV-Leistungspflicht
In allen Kassenärztlichen Vereinigungen ist die Vergütung der abgerechneten vertragsärztlichen Leistungen durch Regelleistungsvolumina, Praxisbudgets etc. begrenzt. Werden die Vergütungsobergrenzen mit der Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen erreicht, ist es nachvollziehbar, dass die Vertragsärzte bestrebt sind, Leistungen anzubieten und zu erbringen, die nicht in die Leistungspflicht der GKV fallen und somit privat als IGeL zu liquidieren sind.
Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Sie haben noch keinen Zugang? Dann können Sie sich hier kostenlos registrieren.