Bei Nichtbeachtung drohen Streichungen: Positionen mit obligater Berichtspflicht an den Hausarzt

Einige Nervenärzte erlebten eine unangenehme Überraschung: Bei Prüfungen der Abrechnungen und der Dokumentationen wurde festgestellt, dass bei berichtspflichtigen Leistungen die Übermittlung eines Berichts oder einer Befundkopie an den Hausarzt nicht erfolgte. Folge: Streichung der betreffenden Positionen. Das Wirtschaftsmagazin für den Nervenarzt gibt dazu Hinweise.


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