Bei unvollständiger Leistungs­erbringung keine Vergütung

Werden bei der Abrechnung einer Gebührenordnungsposition (GOP) des EBM nicht alle obligaten Leistungsinhalte erbracht und dokumentiert, können die entsprechenden GOP nicht abgerechnet werden. Wird bei einer Prüfung festgestellt, dass der geforderte vollständige Leistungsinhalt einer GOP nicht dokumentiert ist, resultiert daraus die Streichung der entsprechenden GOP.

 


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