ICD-Zusatzkennzeichen, die angegeben werden müssen

Zur Vollständigkeit der Leistungserbringung abgerechneter Gebührenordnungspositionen (GOP) gehört nach 2.1 der allgemeinen Bestimmungen zum EBM auch die Angabe der Behandlungsdiagnosen, codiert nach dem ICD-10 GM. Das wird nicht immer ausreichend beachtet.


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