Nervenärztliche Praxis: Speziallaborleistungen abrechnen
In nervenärztlichen Praxen können bei IGeL Speziallaborleistungen indiziert sein, ebenso bei Privatversicherten. Die Abrechnung von Speziallaborleistungen nach den Abschnitten M3 und M4 der GOÄ ist sowohl als IGeL als auch bei Privatversicherten an bestimmte Vorgaben gebunden.
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