Neurologie: Vier wichtige Punkte zu Überweisungen

Nach dem Wegfall der Praxisgebühr werden Ärztinnen und Ärzte des fachärztlichen Versorgungsbereichs vielfach ohne Überweisung aufgesucht. Gemäß § 24, Absatz 1 Bundesmantelvertrag (BMV) hat die Vertragsärztin bzw. der Vertragsarzt die Erbringung erforderlicher Leistungen durch eine andere Vertragsärztin bzw. einen anderen Vertragsarzt mittels Überweisung zu veranlassen.


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