Paragrafen der GOÄ sind verbindlich

Nervenärzte, Neurologen und Psychiater bieten relativ wenige IGeL an. Deshalb ist es verständlich, dass diesen Arztgruppen häufig nicht ausreichend bewusst ist, dass bei der Erbringung und Liquidation von IGeL der Paragrafenteil der GOÄ ebenso gilt wie bei Privat­patienten.


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