Aufbewahrungsfristen gelten auch postmortal

Für die Aufbewahrung der Dokumentation der erbrachten und abgerechneten ärztlichen Leistungen gelten festgelegte Aufbewahrungsfristen. Wenn es nach der Behandlung von Patienten später zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen sollte, kann es für die betroffenen Ärzte von erheblichem Nachteil sein, wenn sie nicht belegen können, welche Leistungen sie zu welchem Zeitpunkt bei dem Patienten erbracht haben.


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