Beratungen vor, zu und nach IGeL in der orthopädischen Praxis
Patientinnen und Patienten bitten in der Regel in Zusammenhang mit einer Behandlung zu Lasten der GKV, um Auskünfte zu Leistungen, die nicht nach dem EBM und somit als IGeL zu berechnen sind. Zumeist wird dem Auskunftsbegehren nachgekommen, häufig aber ohne für derartige Beratungen ein Honorar zu verlangen. Hier ist ein gewisses Umdenken erforderlich.
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