Ist die Behandlung „medizinisch notwendig“? Wer bestimmt das?
Insbesondere bei neuartigen oder kontrovers diskutierten Behandlungsverfahren lehnen Privatversicherungen (PKV) die Erstattung ab, weil deren medizinische Notwendigkeit nicht ersichtlich oder eine „wissenschaftliche Anerkennung“ nicht gegeben sei.
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