Orthopädie: „Je Sitzung“ gilt auch bei der IGeL-Liquidation

Abrechnungsbegrenzungen wie „einmal im Behandlungsfall“ oder „einmal im Krankheitsfall“ sind für Liquidationen von IGeL nach der GOÄ und für Abrechnungen nach dem EBM klar definiert. Nicht definiert ist, wenn die Berechnung einer Gebührenordnungsposition (GOP) durch „je Sitzung“ begrenzt ist.


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