Orthopädie: „Je Sitzung“ gilt auch bei der IGeL-Liquidation
Abrechnungsbegrenzungen wie „einmal im Behandlungsfall“ oder „einmal im Krankheitsfall“ sind für Liquidationen von IGeL nach der GOÄ und für Abrechnungen nach dem EBM klar definiert. Nicht definiert ist, wenn die Berechnung einer Gebührenordnungsposition (GOP) durch „je Sitzung“ begrenzt ist.
Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Sie haben noch keinen Zugang? Dann können Sie sich hier kostenlos registrieren.