G-BA-Beschluss: Vierfach-Impfstoff für die nächste Grippesaison
In der nächsten Grippesaison 2018/2019 wird die Grippeschutzimpfung mit einem Vierfach-Impfstoff erfolgen.
In der nächsten Grippesaison 2018/2019 wird die Grippeschutzimpfung mit einem Vierfach-Impfstoff erfolgen. Mit diesem Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 5. April 2018 die Voraussetzungen geschaffen, dass sich gesetzlich Versicherte künftig mit einem Vierfach-Impfstoff gegen die Grippe impfen lassen können.
Mit der Präzisierung der Schutzimpfungs-Richtlinie folgt der G-BA der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom 11. Januar 2018, dass ab der Impfsaison 2018/2019 zur Grippeimpfung ein Vierfach-Impfstoff mit der jeweils aktuellen, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Antigenkombination zu verwenden ist.
In der Grippesaison 2017/2018 gab es keine verbindliche Regelung
Für die Grippesaison 2017/2018 gab es für die gesetzlichen Krankenkassen keine verbindliche Regelung, ob für die Impfung ein Drei- oder Vierfach-Impfstoff zu verwenden ist. Beide Möglichkeiten waren in Übereinstimmung mit den bisherigen Empfehlungen der STIKO zulässig.
Genügend Vorlauf für Hersteller
Mit Vorliegen der WHO-Empfehlung für 2018/2019 und dem G-BA-Beschluss haben die Hersteller genügend Vorlauf, um den benötigten Impfstoff bis zur nächsten Impfsaison in ausreichender Menge zu produzieren.
Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird nun dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung