Resolution gegen die stockende GOÄ-Novelle

Die „GOÄneu“ schlummert schon länger in der Schublade des Bundesgesundheitsministeriums. Zu lange. Die Bundesärztekammer sowie ärztliche Verbände und Fachgesellschaften haben Ende März eine Resolution zur ausbleibenden GOÄ-Novelle verabschiedet.

In der Resolution fordern die Ärzteorganisationen den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf, die veraltete Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) von Grund auf zu reformieren. Bis es so weit ist, geben sie Hinweise zur adäquaten Vergütung von zuwendungsintensiven Leistungen, z. B. Gesprächs- und Untersuchungsleistungen, Hausbesuchen sowie psychotherapeutischen Leistungen.

Hierzu haben die Organisationen fünf Punkte klargestellt:

  • „Die GOÄ ist eine staatliche Verordnung. Es steht nicht im Belieben des Bundesgesundheitsministers, eine Reform der GOÄ aus ideologischen Gründen zu verweigern. Als Verordnungsgeber ist es seine Pflicht gegenüber Patientinnen und Patienten, Ärzteschaft und Kostenträgern, eine transparente und rechtssichere Abrechnung privatärztlicher Leistungen auf Grundlage einer stets aktuellen Gebührenordnung sicherzustellen.“
  • „Mit der jetzt gültigen GOÄ können viele moderne Untersuchungs- und Behandlungsverfahren nur auf dem Umweg von Analogbewertungen berechnet werden. Das führt bei Patientinnen und Patienten, Krankenversicherern, Beihilfe und Ärzteschaft zu Verunsicherungen, unnötigen Rechtsstreitigkeiten und Bürokratie. Hinzu kommt, dass die sprechende Medizin völlig unzureichend abgebildet ist.“
  • „Zur Sicherung gerade von zuwendungsintensiven Gesprächs- und Untersuchungsleistungen sehen sich die ärztlichen Verbände und Organisationen gezwungen, ihren Mitgliedern Hinweise zu rechtskonformen Möglichkeiten von höheren Steigerungsfaktoren und individuellen Honorarvereinbarungen zu geben. Nur so lassen sich die gravierenden Unterbewertungen gerade in diesen zuwendungsintensiven Bereichen zumindest teilweise ausgleichen.“
  • „Die Ärztinnen und Ärzte werden ihre Patientinnen und Patienten über diese Maßnahmen informieren und klarstellen, dass es in der Hand des Bundesgesundheitsministers liegt, diese belastende Notlösung schnellstmöglich unnötig zu machen.“
  • „Die für eine Reform notwendigen Vorarbeiten haben die Bundesärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherer und die Beihilfe für den Verordnungsgeber erledigt. Gemeinsam mit 165 Berufsverbänden und Fachgesellschaften haben sie in jahrelanger Detailarbeit ein Konzept für eine moderne, rechtssichere und transparente Gebührenordnung erarbeitet. Dieses Konzept kann sofort als Grundlage für eine Reform genutzt werden. Arbeitsverweigerung ist keine Option. Der Bundesgesundheitsminister muss jetzt tätig werden und die Reform der GOÄ unverzüglich einleiten.“

Mit der Resolution beziehen die Verbände nun auch die Patientenschaft ein. Im Falle von z. B. einer abweichenden Honorarvereinbarung, wird die private Krankenversicherung oder die Beihilfestelle voraussichtlich nicht für die Mehrkosten aufkommen. Darüber müssten Patientinnen und Patienten aufgeklärt werden (s. Faltblatt und Anschreiben für Patientinnen und Patienten). Auf diesem Wege soll die Politik jetzt zum Handeln bewegt werden.

In den vergangenen Monaten hatten bereits andere ärztliche Verbände dazu aufgerufen, verstärkt auf den Handlungsspielraum der GOÄ zurückzugreifen – so beispielsweise der Berufsverband der Dermatologen und der Berufsverband der Urologen im März.

 

Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V.,
www.bvdd.de/aktuelles-presse/newsroom/alle-nachrichten/details/bvdd-ruft-mitglieder-zur-nutzung-hoeherer-steigerungsfaktoren-bei-privataerztlichen-abrechnungen-auf/

Der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) e. V., 
urologie-gestalten.de/blog/die-neue-goae-tritt-in-absehbarer-zeit-nicht-in-kraft-konsequenzen-aus-sicht-des-berufsverbands/ 

Quelle: Bundesärztekammer

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