BÄK gibt Hinweise zur Organisation von Videosprechstunden

Die Bundesärztekammer gibt mit einer neuen Handreichung zur Videosprechstunde Ärzten Hilfestellung bei technischen, organisatorischen und rechtlichen Fragen. Damit möchte die BÄK Ärzte dabei unterstützen der gestiegenen Nachfrage an Videosprechstunden zu entsprechen.

Die Bundesärztekammer hat am 25. September eine neue Handreichung („Handreichung für Ärztinnen und Ärzte zur Umsetzung von Videosprechstunden in der Praxis“) veröffentlicht. Damit reagiert die BÄK auf den Aufschwung den die Corona-Pandemie der Videosprechstunde verliehen hat.

Videosprechstunden werden während der Corona-Pandemie immer häufiger von Patienten nachgefragt. Die BÄK möchte deshalb Ärzte unterstützen der gestiegenen Nachfrage zu entsprechen und Informationen an die Hand geben, wie sie diese Versorgungsangebote gut und sicher in ihre Praxisabläufe integrieren können, wie Dr. Josef Mischo, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Fernbehandlung der BÄK, anlässlich der Vorstellung der Handreichung mitteilte.

Unterteilung in 8 Themenblöcke

Die Handreichung der BÄK ist in acht Themenblöcke unterteilt, die einen kompakten Überblick geben über folgende Aspekte der Fernbehandlung geben:  

  • organisatorische
  • technische
  • rechtliche
  • Ablauf der Videosprechstunde
  • technische Voraussetzungen
  • Vergütung

Weiterführende Informationen etwa zu Vergütungsfragen können mithilfe von eingebetteten QR-Codes aufgerufen werden.

Die BÄK wolle mit dieser Handreichung auch über die Corona-Pandemie hinaus einen Beitrag dazu leisten, telemedizinische Angebote als Ergänzung zum Arztbesuch zu fördern. Der direkte und persönliche Arzt-Patienten-Kontakt werde zwar der Regelfall bleiben, ist Mischo überzeugt. Als zusätzliche Option biete sich die Videosprechstunde aber bei bestimmten Erkrankungen und Therapieformen an.

Die „Handreichung für Ärztinnen und Ärzte zur Umsetzung von Videosprechstunden in der Praxis“ steht unter hier zum Download bereit.

► Stand: 25.09.2020

Quelle: Bundesärztekammer

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