Statt „Hygienepauschale“ den Faktor erhöhen
Die Vereinbarung der Bundesärztekammer (BÄK) mit Kostenträgern „zur Erfüllung aufwendiger Hygienemaßnahmen“ durch den Analogansatz der Nr. 383 GOÄ mit dem Faktor 2,3 (resultierend 4,02 €) ist zum 31. März 2022 ausgelaufen. Maskenpflicht und ggf. einzuhaltende besondere Hygienemaßnahmen sind aber geblieben. Um diesen Umstand weiter berücksichtigen zu können, erlaubt die GOÄ die Bemessung eines höheren Faktors.
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