Urologische DiGA und ePA

Auch für Privatpatientinnen und -patienten sind Digitale Gesundheits­anwendungen (DiGA) verordnungsfähig, jedoch sind Verordnungsfähigkeit und die ärztliche Vergütung nicht so klar geregelt wie im GKV-Bereich. Gleiches gilt für das Befüllen der elektronischen Patientenakte (ePA).


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