Produkte, die nicht zum Sprechstundenbedarf gehören: Eine Negativ-Liste
Welche Produkte zum Sprechstundenbedarf (SSB) gehören und welche nicht, darüber herrscht oftmals Unsicherheit bei niedergelassenen Ärzten. Arznei-, Verband-, und Hilfsmittel zum Behandeln von Patienten sowie Mittel, die bei Notfällen benötigt werden, zählen zum SSB. Auch Impfstoffe verordnen Vertragsärzte meist als SSB. Wir listen anhand der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein beispielhaft auf, welche Produkte nicht über den SSB in NRW verordnet werden können und wie das SSB-Rezept der KVNO korrekt ausgefüllt wird.
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