6 Vorgaben zur Liquidation gemäß der GOÄ

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wollen durch Umfragen festgestellt haben, dass niedergelassene Ärzte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in etwa der Hälfte aller Fälle pauschal liquidieren. Die Vorgaben der GOÄ sind auch bei der Liquidation von IGeL verpflichtend.


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