Urlaub trotz Krebserkrankung

Steigen die Temperaturen und die Corona-Situation lässt es zu, starten auch Menschen mit Krebserkrankungen gern in die Sommerfrische. Was ist zu beachten, ­bevor es losgeht? Die wichtigsten Informationen hat der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums zusammengestellt.

Zitierweise: HAUT 2022;33(4):184

Kann ich trotz Krankschreibung in Urlaub fahren?

Auch Krebspatientinnen und -patienten, die krankgeschrieben sind, müssen auf ihre Urlaubreise nicht verzichten. Grundsätzlich gilt: Alles was zur Genesung beiträgt und den Heilungsprozess nicht verzögert, ist erlaubt. Wer Pläne für Therapiepausen schmiedet, sollte sich auf jeden Fall mit den Ärzten abstimmen. Sie können bei Bedarf die Versorgung mit Arzneimitteln sicherstellen und auch bei anderen praktischen Fragen unterstützen.

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht. Ob Betroffene den Arbeitgeber informieren oder nicht, hängt oft vom Vertrauensverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber ab. Wenn der Arbeitsvertrag andere Regelungen enthält, sollten sich Patientinnen und Patienten informieren, ob diese rechtmäßig sind.

Muss meine Krankenkasse der Reise zustimmen?

Bei Reisen innerhalb von Deutschland ist es nicht notwendig, die Krankenkasse zu informieren. Anders bei Auslandsreisen: Dafür muss die Krankenkasse vorab ihre Zustimmung erteilen. Andernfalls kann sie die Krankengeldzahlung einstellen. Wichtig zu wissen: Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss Sie für die ganze Urlaubsdauer krankschreiben. Wenn Sie Ihre Krankenkasse rechtzeitig über die bevorstehende Reise informieren, legen Sie am besten eine ärztliche Bescheinigung bei, dass die Reise ihren Heilungsprozess nicht behindert und die Behandlung nicht unterbrochen wird. Reisen innerhalb der EU kann die Krankenkasse in der Regel nicht ablehnen.

Und wenn auf der Reise etwas passiert?

Innerhalb Deutschlands können gesetzlich Versicherte mit ihrer Chipkarte zu jedem Arzt oder ins Krankenhaus. Bei Auslands­reisen sollte man jedoch unbedingt vorab die Krankenkasse kontaktieren, um zu klären, wie und für welche Situationen man am Urlaubsort versichert ist. Ob die private Krankenversicherung oder Reisekranken­versicherungen eventuelle Notfälle oder Behandlungen unterwegs abdecken, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Häufig stößt man auf vertragliche Klauseln, die den Versicherungsschutz auf Reisen einschränken oder sogar ausschließen, wenn die Erkrankung bei Reisebeginn schon bekannt war.

Was gibt es bei Flugreisen zu beachten?

Ist das Fliegen aus medizinischer Sicht erlaubt, ist es ratsam, sich die Flugtauglichkeit vom Arzt bestätigen zu lassen. Denn Fluggesellschaften können Krebserkrankten, bei denen sie Zweifel an der Reisetauglichkeit haben – zum Beispiel aufgrund eines Rollators oder eines körperlich schwachen Eindrucks – die Mitreise verweigern. Die Kosten für das Attest müssen die Betroffenen allerdings selbst tragen. Das international einheitliche Formular stellen Reisbüros oder die Internetseiten der Fluggesellschaften zur Verfügung. Der behandelnde Arzt muss das „Medical Information Form“, kurz „MEDIF-Formblatt“, vor dem Flug ausgefüllt an den flug­medizinischen Dienst weiterleiten. Kommt es während des Flugs zu einem Zwischenfall, müssen die Krebspatienten schlimmstenfalls die Folgekosten selbst übernehmen.

Medikamente nicht vergessen

Sollte auf Reisen aus medizinischen Gründen die Mitnahme einer größeren Menge an Medikamenten notwendig sein, empfiehlt das Auswärtige Amt, eine ärztliche Bescheinigung, am besten auch in englischer Sprache, mitzuführen. Genaue Informationen, welche Arzneimittel in welcher Form in ein Land mitgenommen werden dürfen, erteilt im Zweifel die jeweilige Botschaft in Deutschland.

Information: www.dkfz.de. Die Ärztinnen und Ärzte des Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums beantworten alle Fragen zu Krebs täglich von 8 bis 20 Uhr kostenlos unter 0800-420 30 40 oder unter der E-Mail-Adresse: krebsinformationsdienst@dkfz.de

Quelle: Deutsches Krebsforschungs­zentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft.

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