Direkte orale Antikoagulanzien – wann sind sie nicht indiziert?

B. Linnemann

Hinsichtlich der Antikoagulation bei venöser Thromboembolie (VTE) oder Vorhofflimmern (VHF) empfehlen aktuelle Leitlinien, ein auf direkte orale Antikoagulanzien (DOAK) basiertes Antikoagulationsregime – wann immer möglich – einer Therapie mit einem Vitamin-K-Antagonisten (VKA) vorzuziehen (1, 2). Dies liegt darin begründet, dass DOAK mindestens genauso effizient sind wie VKA in der Verhinderung thromboembolischer Ereignisse, das Risiko für schwere Blutungen aber signifikant niedriger ist.


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