IV-Verträge in der Phlebologie
N. Kriechenbauer
In den letzten Jahren zeigte sich von Patientenseite eine deutlich gestiegene Nachfrage nach modernen endovenösen Katheterverfahren zur Behandlung von Krampfaderleiden. Bis heute werden jedoch die endovenösen Verfahren von den gesetzlichen Krankenkassen nicht im Rahmen der Regelversorgung übernommen. Mit der Einführung der Integrierten Versorgung (IV) wurde nun eine Möglichkeit geschaffen, die endovenösen, überwiegend thermischen Verfahren außerhalb der Regelversorgung abzurechnen und somit diese Therapie auch gesetzlich versicherten Patienten zukommen zu lassen.
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