Ausfallhonorar: schwierig, aber möglich
Wenn Patienten zu vereinbarten Terminen nicht erscheinen, stellt sich immer wieder die Frage, ob dem Arzt eine Entschädigung (ein „Ausfallhonorar“) zusteht.
Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Sie haben noch keinen Zugang? Dann können Sie sich hier kostenlos registrieren.