Praxishinweise zu Nr. 34 GOÄ

Erörterungen nach Nr. 34 GOÄ werden von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten selten berechnet, obwohl Beratungen, für die Nr. 34 ansetzbar wäre, im Vergleich zu anderen Fachgruppen häufiger vorkommen.


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