So funktioniert die korrekte Analogabrechnung
Bei der Abrechnung von Leistungen, die in der GOÄ nicht angeführt sind, gilt es § 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 4 GOÄ zu beachten.
Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Sie haben noch keinen Zugang? Dann können Sie sich hier kostenlos registrieren.