Akupunktur in der Hausarztpraxis

Vor mehr als 15 Jahren wurden Akupunkturbehandlungen als vertragsärztliche Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in den EBM aufgenommen, allerdings nur für solche Indikationen, die in Hausarztpraxen relativ selten mit Akupunktur behandelt werden. Damit ist klar: Bei den meisten Erkrankungen, die auf Akupunkturbehandlungen ansprechen, sind Akupunkturen als IGeL zu liquidieren.


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