IGeL: Für das Finanzamt von Interesse

Einige Hausärztinnen und -ärzte erlebten jüngst eine unangenehme Überraschung: Bei Steuerprüfungen durch die Finanzbehörden wurde festgestellt, dass umsatzsteuerpflichtige Leistungen über die Freigrenzen hinaus liquidiert wurden. Folge: Empfindliche Nachzahlungen. Das muss nicht sein.


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