Leserfrage zum IGeL-Angebot in einer diabetologischen Schwerpunktpraxis

Frage: „Wir beabsichtigen, stärker Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) anzubieten. Wir sind eine diabetologische Schwerpunktpraxis und möchten in diesem Bereich Selbstzahlerleistungen anbieten. Könnten Sie uns eine Übersicht geben, welche Selbstzahlerleistungen im diabetologischen Bereich angeboten werden können? Da wir auch diabetologische Fußversorgung machen (diabetisches Fußsyndrom, DFS) möchten wir auch in der ,Wundversorgung Fuß-DDG' Selbstzahlerleistungen anbieten.“

Antwort:

„Wie in jeder anderen Arztpraxis muss auch in einer diabetologischen Schwerpunktpraxis klar differenziert werden zwischen eindeutig kurativen und damit auch von der GKV bezahlbaren Leistungen und Wunschleistungen. Grundlage zur Abrechnung von IGeL ist immer die GOÄ; Abgerundete Preise bedürfen dabei eines unter Umständen „krummen“ Multi­plikators. Voraussetzung sollte immer ein vorheriger schriftlicher Behandlungsvertrag sein. Bei Laboruntersuchungen muss darauf hingewiesen werden, dass auch hier die Vorgaben der GOÄ gelten, insbesondere der § 4 Abs. 2. Danach dürfen Leistungen des Kapitels MIII nur dann als persönliche Leistung abgerechnet werden, wenn diese bei vorhandener Laborfachkunde und unter persönlicher Aufsicht erbracht wurden. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung von IGeL-Leistungen, die u. a. auch in einer diabetologischen Schwerpunktpraxis erbracht werden können. Immer sollten dabei aber auch individuelle Betrachtungen über die Sinnhaftigkeit der einzelnen Leistungen berücksichtigt werden. 

Zusammenstellung von IGeL (nicht abschließend):

Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht gezahlt werden, weil derzeit nach Ansicht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) keine ausreichenden Belege für ihren Nutzen vorliegen:

  • HbA1C-Bestimmung und OGTT zur Früh­erkennung eines Diabetes mellitus ohne Krankheitsverdacht
  • Bestimmung diverser Tumormarker ohne direkten Krankheitsverdacht

Leistungen außerhalb des Versorgungs­umfangs der GKV:

  • Zusätzlicher Check Up außerhalb des 3-Jahres-Intervalls mit
  • Organ-Checks (klinische Untersuchung und entsprechende technische Leistungen inklusive Labor): z. B. Oberbauch­organe, Leber-­Check, Lungen-Check, Nieren-­Check oder Hirn-Check
  • peripherer Doppler und Neurocheck beim Nicht-Diabetiker ohne Symptome
  • Pedografie
  • Biolelektrische Impedanzanalyse zur Bestimmung des Körperfettanteils
  • Reisemedizinische Beratung inklusive Impfungen, Tropentauglichkeitsuntersuchung
  • Tauglichkeitsuntersuchungen (Sport-, Arbeitstauglichkeit)
  • Tauchtauglichkeit, Flugtauglichkeit
  • Akupunktur bei nicht durch den EBM erfassten Indikationen

Versicherungsgutachten, Bescheinigungen, Atteste jeglicher Art – zusätzlich zu eventuell erforderlichen Untersuchungen

Von Patienten gewünschte Leistungen, die keine medizinische Zielsetzung haben:

  • Belastungs-EKG, Langzeit-EKG, Langzeit-­Blutdruckmessung
  • Oberbauchsonografie, Schilddrüsen­sonografie
  • Doppler-/Duplex-Sonografie periphere und/oder hirnversorgende Arterien
  • Spirometrie
  • Laboruntersuchungen auf Wunsch
  • HIV-Test
  • Ernährungsberatung bei Nicht-Diabetikern auf Wunsch, ohne gezielte medizinische Indikation
  • Raucherentwöhnungsberatung, eventuell auch -therapie
  • Beratung und Erstellung einer Patientenverfügung.“

Ausführliche Informationen zu IGeL sind auf der Webseite der Bundesärztekammer zu finden:

www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae-ratgeber/1-anwendungsbereich/igel-verlangensleistungen 
www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/Patienteninformationen/Igelcheck2Aufl201506.pdf 

Diese Beurteilung stellt keine Rechts­beratung dar.

Quelle: Fragen und Antworten aus unserem Abrechnungsservice, www.ni-a.de/abrechnungsservice 

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