Nr. 15 GOÄ honoriert die hausärztliche Koordination
Beim Hausarzt fällt häufig die Leistung nach Nr. 15 GOÄ an, beispielsweise bei Tumorpatienten, Dementen, Schlaganfallpatienten, Patienten mit Paresen, Sprachstörungen und psychischen Erkrankungen.
Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Sie haben noch keinen Zugang? Dann können Sie sich hier kostenlos registrieren.