Als IGeL zu berechnende Leistungen
Während bei vielen Leistungen nicht eindeutig festgelegt ist, ob sie als IGeL liquidiert werden können, beispielsweise Nachbehandlungen nach kosmetischen Eingriffen, sind bestimmte Leistungen aufgrund von Gerichtsurteilen oder durch die Bewertung im IGeL-Monitor immer als IGeL zu berechnen. Von diesen Leistungen sind einige auch für Dermatologinnen und Dermatologen relevant.
Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Sie haben noch keinen Zugang? Dann können Sie sich hier kostenlos registrieren.