„Je Sitzung“ bei der IGeL-Abrechnung
Abrechnungsbegrenzungen wie „einmal im Behandlungsfall“ oder „einmal im Krankheitsfall“ sind für den EBM und die GOÄ und damit auch für die Abrechnung von IGeL klar definiert. Anders verhält es sich, wenn die Berechnung einer Gebührenordnungsposition durch „je Sitzung“ begrenzt ist: Weder in der GOÄ und damit für die Abrechnung von IGeL noch im EBM ist definiert, wie der Terminus „je Sitzung“ als Bestandteil zahlreicher Leistungslegenden in der täglichen Praxis zu berücksichtigen ist.
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